Italienische Massivholz- und Designerküchen
Der Weg zu Ihrer Traumküche
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Alle unseren Angebote und Lieferungen erfolgen auf Grund nachfolgender Geschäftsbedingungen, auf deren Anwendung der Verbraucher ausdrücklich hingewiesen, deren Vertragsbestimmungen im einzelnen ausgehandelt wurden und dadurch für beide Teile gleichermaßen verbindlich sind.
Sollten einzelne Teile dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit dieses Vertrages sowie die übrigen Bedingungen nicht beeinträchtigt, die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr im Sinne und dem Zwecke nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Vereinbarungen, die unser Verkäufer bzw. Vertreter außerhalb dieser Verkaufsbestimmungen abschließen, sind für uns nicht bindend, es sei denn, diese Vereinbarungen werden durch uns gesondert schriftlich bestätigt bzw. genehmigt.
Unsere Angebote sind freibleibend und der Zwischenverkauf bleibt uns vorbehalten, auffällig erstellte Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
Es wurde ausdrücklichvereinbart, dass wir innerhalb von 4 Wochen vom Vertrag zurücktreten können, sofern berechtigte Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit des Verbrauchers bekannt werden, oder seitens unseres Lieferanten die gesamte Bestellung oder auch nur ein Teil davon innerhalb der vereinbarten Lieferfrist nicht geliefert werden kann.
Für den jeweiligen Geschäftsabschluss gilt ausschließlich jener Preis, der in den Vertragsunterlagen angeführt ist.
Bei Möbeln, die beim Kunden montiert werden, muss bei Anlieferung des Vertragswertes in Bar an unsere Monteure übergeben werden.
Sollte der vereinbarte Zahlungstermin überschritten werden, berechnen wir, unbeschadet unserer Ansprüche, 9% Verzugszinsen.
Im Falle des Übernahmeverzug des Verbrauchers wird der Kaufpreis jedenfalls zu dem Zeitpunkt fällig, zu der wir unsere Lieferbereitschaft erstmalig angezeigt haben.
Die Annahme von Wechsel oder Scheck behalten wir uns vor, sie gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Sie können jederzeit, auch vor Fälligkeit, zurückgestellt und Barzahlung verlangt werden. Der Verbraucher hat dafür zu sorgen, dass an Mitarbeiter übergebene Wechsel die Worte "nicht an Order" oder einen gleichbedeutenden Vermerk enthalten.
Im Falle, dass Teilzahlung vereinbart wird, wird dann die gesamte noch offene Schuld fällig, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens 6 Wochenfällig ist, sowie unter Androhung des Terminverluste und unter Setzung einer Nachfrist von weiteren 2 Wochenerfolglos eingemahnt wurde.
Liefertermine können prinzipiell nur für Tage, nicht aber für bestimmte Stunden des Tages gegeben werden.
Etwaige in Katalogen, Prospekten oder Abbildungen enthaltene Maße, Gewichts, oder Qualitätsangeben sind ebenso wie Muster- und Probestücke ungefähre Richtwerte.
Wir behalten uns Form- und Farbänderungen während der Lieferzeit vor, soweit hierdurch der Kaufgegenstand und dessen Aussehen nicht grundlegend geändert werden.
Gerät einer der Vertragsteile in Hinblick auf Liefertermin in Verzug, so ist Ihm eine angemessene Nachfrist von mindestens 8 Wochen zu setzen. Wird der Vertrag auch innerhalb der Nachfrist nicht erfüllt, so kann der Vertragstreue teil durch schriftliche Erklärung zurücktreten.
Montagen werden nach besten Wissen fachmännisch durchgeführt, aber ohne Gewähr für die Tragfähigkeit von Wänden, Decken und Fußböden. Für bewegliche Teile übernehmen wir keine Gewähr für Schäden und Fußböden, falls diese eine zu geringe Härte aufweisen oder schief sind. Mit dem Stromnetz dürfen Gegenstände von unserem Personal nur dann verbunden werden, wenn für diese Tätigkeiten keine Konzession nötig und keinerlei Gefahr damit verbunden ist.
Wir behalten uns an der gelieferten Ware bis zur restlosen Tilgung aller aus unseren Geschäftsbeziehungen oder aus einem sonstigen Rechtsgrund erwachsenen Forderungen, einschließlich Kosten- auch gegen Dritte - das Eigentumsrecht vor. Die Gefahr des zufälligen Untergangs trägt der Besteller, der sich verpflichtet, die gelieferten Waren sorgsam zu behandeln, sie sofort nach Übergabe gegen Feuer, Einbruch, und Wasserschäden zu versichern und die Ansprüche aus dieser Versicherung für die Zeit einer allfälligen Ratenzahlung an uns abzutreten.
Offensichtliche Mängel sowie das Fehlen von Teilen können nur schriftlich binnen 2 Wochen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt werden. Bei Mitnahmeartikeln müssen derartige Mängel bei Besitzübernahme geltend gemacht werden.
LandhauskücheAls Gewährleistung kann der Käufer zunächst grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Der Verkäufer kann, statt nachzubessern, eine Ersatzsache liefern.
Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn endgültig nach Setzung einer Nachfrist feststeht, dass letztlich die Nachbesserung fehlgeschlagen und eine Ersatzlieferung nicht möglich ist.
Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Überschreitung von Zahlungszielen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und/oder der Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit die Gegenaufrechnung des Käufers nicht von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Alle anderen Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse und unsachgemäße Behandlung entstehen.
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoff) vorbehalten.
Bei Kastenmöbel bezieht sich die Holzbezeichnung auf die wesentlichen Flächen der Front und Seiten. Die Mitverwendung anderer Holz-, Folien- und Kunststoffarten, insbesondere bei Massivteilen ist handelsüblich und zulässig.
Die angegebenen Maßdaten der zu liefernden Einrichtungsgegenstände sind annähernd. Geringe Abweichungen sind handelsüblich und zulässig.
Wenn der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages dessen Erfüllung verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, 30% des Bestellwertes als pauschalen Schadensersatzes wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Verkäufer kein oder geringer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.
Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder der Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingten Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorkasse oder ausreichende Sicherheit.
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme der gelieferten Ware hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. Seine Aufwendungen umfassen unter anderem die Kosten für den Transport und die Montage.
Die Regelungen über Abzahlungsgeschäfte bleiben im Übrigen unberührt.